Ein Prior (von lateinisch prior ‚früherer‘, ‚vorderer‘, ‚vorherig‘) oder in Frauenklöstern eine Priorin, ist ein klösterliches Amt.In Orden, die keinen Abt kennen, ist der Prior der Vorsteher des Klosters. Sein Vertreter ist der Vikar oder der Subprior, beispielsweise bei den Dominikanern, Karmeliten und Kartäusern. In Klöstern, die einen Abt als Vorsteher haben, ist der Prior dessen Vertreter, beispielsweise bei den Benediktinern, Zisterziensern oder Trappisten. In diesen Orden gibt es darüber hinaus auch Klöster, die nicht den Rang einer Abtei haben und von einem Prior oder einer Priorin geleitet werden. Sie werden daher mit Priorat oder Priorei bezeichnet und können abhängig oder unabhängig von einer Abtei sein. Im Mittelalter wurde die Priorin eines abhängigen Konventes auch Magistra genannt.Der Vorsteher eines Franziskaner- oder Kapuziner-Klosters wird als Guardian bezeichnet.Einige Ritterorden sind in Großpriorate eingeteilt, denen ein Großprior vorsteht.Auch in evangelischen sowie ökumenischen Kommunitäten gibt es das Amt des Priors oder der Priorin, z. B. bei der Communität Christusbruderschaft Selbitz, der Jesus-Bruderschaft (Kommunität Gnadenthal), der Christusträger Bruderschaft (Kloster Triefenstein), der Jesus-Gemeinschaft Marburg und der Communauté de Taizé.Die weibliche Vorsteherin eines Damenstifts, die meist aus der Ritterschaft stammte und keine Geistliche war, trug den Titel Priörin, so etwa in den schleswig-holsteinischen Damenstiften St.-Johannis-Kloster vor Schleswig, Kloster Uetersen und Kloster Preetz.
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