Deutsches Heer war die offizielle Bezeichnung der Landstreitkräfte des Deutschen Kaiserreiches gemäß Art. 60 ff. der Verfassung des Deutschen Reiches von 1871. (Oftmals wird es auch fälschlicherweise als Kaiserliches Heer oder Kaiserliche Armee bezeichnet. ) Das Deutsche Heer stand im Krieg unter dem Oberbefehl des Kaisers. Es bestand aus den Heeren der Königreiche Preußen, Bayern, Sachsen und Württemberg. Die Truppenkontingente der anderen deutschen Bundesstaaten standen aufgrund von Militärkonventionen unter preußischem Kommando oder waren mit dem preußischen Heer verschmolzen. Das bayerische, sächsische und württembergische Heer standen im Frieden unter dem Befehl ihrer Herrscher. Ihre Verwaltung unterstand eigenen Kriegsministerien. Das bayerische Heer war als eigenes nummeriertes Kontingent ins deutsche Heer eingegliedert, das sächsische und württembergische Heer bildeten in sich geschlossene Armeekorps innerhalb des deutschen Heeres. Auch die Kontingente der restlichen deutschen Staaten bildeten geschlossene Einheiten, zum Beispiel Regimenter oder wie beim Beispiel Fürstentum Lippe ein Bataillon. Württemberg stellte zu Ausbildungszwecken Offiziere zum preußischen Heer ab. Lediglich Bayern verfügte neben Preußen über eine eigene Kriegsakademie. Unter ständigem Oberbefehl des Kaisers und der Verwaltung des Reichs standen die Schutztruppe und die Marine. Der Kaiser hatte auch im Frieden das Recht, die Präsenzstärke festzulegen, die Garnisonen zu bestimmen, Festungen anzulegen und das Recht und die Pflicht für einheitliche Organisation und Formation, Bewaffnung und Kommando sowie Ausbildung der Mannschaften und Qualifikation der Offiziere zu sorgen. Das Militärbudget wurde durch die Parlamente der einzelnen Bundesstaaten festgelegt.
Fin de la actividad (año)
1919
Batalla
Abushiri Revolt
Boxer Rebellion
Herero and Namaqua Genocide
Samoan Civil War
Second Samoan Civil War
World War I
Nombre del color
150px
Tamaño de la unidad militar
13,000,000 (World War I)
500,000(Normal)
Papel
Protecting the German Empire, and its interests, by using ground and air assets.
Tipo
Army
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