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Gefangener
Definition
Artículo WikipediaFuente Dbpedia
Ein Gefangener bzw. eine Gefangene ist eine Person, die ihrer Freiheitsrechte legal beschränkt oder illegal beraubt ist, sich also unfreiwillig in Gefangenschaft - hoheitlichem Gewahrsam oder in der Gewalt von Kriminellen - befindet. Die Freiheitsentziehung (hoheitliche Gewalt) kann unterschiedliche Gründe und Form haben. Der bekannteste ist die Verwahrung in einem Gefängnis, Zuchthaus oder in Haft aufgrund eines richterlichen Urteils oder Beschlusses, aber auch aufgrund einer Maßnahme der Polizei. Daneben gibt es auch den offenen Vollzug (etwa Halbgefangenschaft, tageweiser Vollzug), der im Electronic Monitoring einen Übergang zum Verbüßen einer hoheitlichen Sanktion ohne Freiheitsentzug darstellt. Auch Opfer von Freiheitsberaubung wie z. B. Entführung oder Geiselnahme sind Gefangene. Man unterscheidet im Rechtswesen als legitime Gefangennahmen Strafgefangene, an denen eine Freiheitsstrafe vollzogen wird (Strafhaft) Gefangene in Sicherungsverwahrung Untersuchungsgefangene, Beschuldigte, die in Untersuchungshaft gehalten werden zur Vorbereitung einer Auslieferung oder Abschiebung Inhaftierter ins Ausland Kriegsgefangene, die unter Anwendung des Kriegsvölkerrechts in Gewahrsam genommen werden sowie jeden, dem aufgrund der Ausübung der exekutiven Gewalt die Freiheit genommen wird.Häftlinge, die aus politischen Gründen inhaftiert sind, bezeichnet man als politische Gefangene.Eine weitere Sonderform ist die Verwahrung geistig abnormer Straftäter in (meist geschlossenen) Heil- und Pflegeanstalten, etwa fürsorgerischer Freiheitsentzug in der Schweiz, Unterbringung in Österreich.Für den Gefangenen hat der Freiheitsentzug erheblichen Einfluss auf seine bürgerlichen Grundrechte; aus der Gefangennahme erfolgt eine Einschränkung derselben. Tangierte Einschränkungen der Grundrechte sind unter anderem: das Briefgeheimnis (Art. 10 deutsches GG) freie Meinungsäußerung ohne Zensur (Art. 5 dGG) die Freizügigkeit (Art. 11 dGG) Gefangenenarbeit, Arbeitspflicht des Strafgefangenen, (explizit erwähnt für Deutschland in Art. 12 Abs. 3 GG und § 41 StVollzG; in Österreich§ 44 Abs. 1 österr. StVG und §§ 44ff) Eheschließung und Scheidung in Österreich: (§ 100, § 99 öStVG), Umgang mit den KindernWeitere Aspekte sind die Kleiderordnung (Tragen der Privatkleidung oder einheitliche Anstaltskleidung), Freizeitgestaltung und anderes.Internationale Regelungen, die Rechte, Pflichten und sonstige Lebensumstände von Gefangenen regeln: Europäische Gefängnisregeln Genfer Konventionen Haager LandkriegsordnungAuch ein Arrestant (Jugendstrafe) ist ein Strafgefangener, jedoch nur für kurze Zeit.

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Fecha publicación: 1.10.2014

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